RECHTLICHES



Tja, wer hätte das gedacht? Als wir vor über 20 Jahren damit begonnen haben, die Dark Desire ins Leben zu rufen, da hatten wir eigentlich ausschließlich vor, gute Partys für Euch (und uns natürlich auch... :-) zu veranstalten. Wir sind davon überzeugt, dass uns das nach wie vor gelingt, aber damit wir das hinkriegen, müssen wir uns mittlerweile mit so unglaublich erotischen Themen wie Umsatzsteuer, Sexsteuer, GEMA, Mindestlohn, Haftungsfragen, Impressum und Markenrecht (New Hotness 2018: DSGVO, arrrghhh...) beschäftigen. Und deshalb kommen wir wohl auch nicht umhin, hier auf der Webseite eine eigene Rubrik "Rechtliches" einzuführen – ein wahrhaft masochistisches Vergnügen der ganz besonderen Art (sowohl für den Verfasser als wohl auch für den Leser... :-)

Aber auch hier gilt wie auch sonst oft beim Thema BDSM: Man kann es sich nicht immer aussuchen! :-)


Also findet Ihr hier Informationen
  • zur Marke "Dark Desire" und deren Schutz



Verein und Tagesmitgliedschaft:



Die Dark Desire ist keine kommerzielle Fete, sondern die private Veranstaltung des Dark Desire e.V., bei dem Ihr durch Unterschreiben des durch uns bereits fertig ausgefüllten Mitgliedschaftsantrages für die Dauer der Veranstaltung Tagesmitglied werdet. Daher bitten wir auch um Zusendung Eurer Kontaktdaten (Name, Adresse) bei Eurer Anmeldung, damit wir eben diese Anträge auf Tagesmitgliedschaft bereits fix und fertig unterschriftsreif ausgedruckt an der Kasse bereit halten können (würden wir das nicht tun und jede/r von Euch auch nur eine Minute zum Ausfüllen brauchen, dann würden bei 100 Gästen einige von Euch seeehr lange darauf warten müssen, zur Fete zu kommen). Die Tagesmitgliedschaft endet mit Verlassen der Veranstaltung.





Haftungsausschluss & Spielregeln:



Die Haftung für Sach- oder Personenschäden ist außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen; die Benutzung der Einrichtungsgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Außerdem werden unsere Spielregeln Bestandteil der oben erläuterten Tagesmitgliedschaft.





Nichtraucherschutz und E-Zigaretten:



In Nordrhein-Westfalen gilt mittlerweile ein strenges Nichtraucherschutzgesetz, das es uns nicht mehr ermöglicht, die extra für diesen Zweck eingerichtete Raucherlounge weiter zu betreiben. Vielmehr gilt seit Anfang 2015 definitiv ein Rauchverbot im gesamten BEDO-Studio, dessen Durchsetzung auch vom Ordnungsamt Dortmund durchgesetzt wird (jaa, sie waren schon da... :-)

Nach dem bisherigen Stand der Rechtsprechung werden aber Verdampfer / E-Zigaretten nicht vom Nichtraucherschutzgesetz NRW umfasst, so dass Ihr diese Geräte auch bei uns auf der Dark Desire nutzen könnt. Seid trotzdem bitte so nett und benutzt sie nicht im Bereich des Buffets – danke!





Datenschutz:



Öhm... seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die unter anderem zwingend eine Datenschutzerklärung auf jeder Webseite vorsieht. Deshalb haben wir dem Thema "Datenschutz" jetzt gleich eine eigene Seite gewidmet, die Ihr hier findet.





Markenrecht :



Die Wortmarke "Dark Desire" ist seit dem 17. April 2012 beim Deutschen Patent- und Markenamt (für Profis: für die Nizza-Klassen 41 und 43) eingetragen. Wir sind Lizenznehmer der Marke für den Bereich BDSM- und Fetisch-Partys in Nordrhein-Westfalen und schmücken daher unseren "Dark Desire"-Schriftzug jetzt mit diesem superschicken "R im Kreis" (wieder für Profis: Der Claim "Die BDSM-Party" ist nicht Bestandteil der geschützten Wortmarke). Die Markeninhaber haben derzeit für Bundesländer – außer Nordrhein-Westfalen – keine Lizenzen zur Nutzung der Marke erteilt.



Mit anderen Worten: Nach wie vor gibt es nur die eine "echte und wahre" Dark Desire-BDSM-Party, nämlich uns... :-) Solltet Ihr also auf andere Partys (jaaa, auch solche, die keine BDSM-Veranstaltungen sind) stoßen, die die Wortmarke "Dark Desire" verwenden, würden wir uns freuen, wenn Ihr uns darüber informiert, damit wir eine solche Namensgebung zügig unterbinden können; soweit die Nutzer nicht ausnahmsweise gültige ältere Rechte haben – was ausgesprochen unwahrscheinlich sein dürfte, da es uns mittlerweile seit fast 25 Jahren gibt. Und jaaa, wir müssen das tun:  Wer eine Marke berechtigterweise im Geschäftsverkehr benutzt, muss (!) diese auch "verteidigen" (yep, so heißt das), damit die Marke nicht "verwässert" und irgendwann hinfällig wird. Keine Sorge, wir sind nach wie vor nett und werden nicht sofort eine Armee von Anwälten mit ultrafetten Abmahngebühren losschicken (wir können natürlich  nicht garantieren, dass die Markeninhaber selbst auch so nett sind... :-), aber wir werden natürlich schon das Notwendige unternehmen, um andere Veranstalter darauf hinzuweisen, dass die Marke "Dark Desire" nunmehr geschützt ist. Also, wie gesagt, wir sind für Eure Hinweise dankbar!





Impressum:



Tja, auch dem Thema "Impressum" haben wir – ebenso wie dem Thema "Datenschutz" – aus verschiedenen rechtlichen Erwägungen ("Wieviel Klicks darf das Impressum von der Startseite entfernt sein..?" etc... – eine spannende Frage für Internetjuristen, Vollnerds und andere Menschen mit zuviel Zeit... *seufz* :-) eine eigene Seite gewidmet, die Ihr hier findet.